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				Verfasst: Mi, 28. Nov 2012  19:56
				von Vignir
				Noch ein Nachtrag zu Abeja: Einige Unfallversicherer schließen von vorneherein nicht nur "gefahrenträchtige" Sportarten aus, sondern sogar bestimmte Berufe aus! Da sollte man also sehr genau die Bedingungen studieren.
			 
			
					
				
				Verfasst: Do, 29. Nov 2012  07:40
				von sapiko
				danke birgit und vignir! ja ich muss eh alles sorgfältig lesen. das kann mir niemand abnehmen. ich denke aber dass ich mit der agentur grundsätzlich ganz gut dran bin, weil die sich auf reiter spezialisiert haben, wurden mir von einer kollegin aus einem anderen forum empfohlen.
aber selber nochmal alles prüfen ist natürlich immer bedingung.
lieben gruss
sapiko
			 
			
					
				
				Verfasst: So, 30. Dez 2012  20:52
				von Kiruna Karmina
				Ich bin auf der Suche nach einer Reitbeteiligung und möchte mich für das Eintreten eines Schadensfalles absichern. Meine Tierhalterhaftpflicht wird die RB namentlich einschließen. Die Leistungen sind aber meines Wissens nur auf Schäden bezogen, die an Dritten entstehen. Richtig?
Welche Versicherungen sollte die RB haben? 
Besteht ein Unterschied zwischen Erwachsenen und Minderjährigen? 
Wenn sich die RB verletzt, übernimmt die Krankenkasse die Behandlung oder ist eine Unfallversicherung unabdingbar?
Wer kennt sich hier aus? Bin für kompetenten Rat sehr dankbar.
			 
			
					
				
				Verfasst: Di, 01. Jan 2013  15:58
				von horido
				Die Tierhalterhaftpflicht sichert Schäden ab, die das Pferd verursacht, z.B. Verkehrsunfall verursacht dadurch, dass das Pferd auf die Straße läuft. 
Egal wer jetzt "Schuld" an dem Schaden hat, also auch wenn es z.B. Schuld der RB ist. 
Sind Reitbeteiligungen im Haftpflichtvertrag nicht eingeschlossen, trägt die Versicherung nur die Schäden an der RB nicht. D.h. fällt die Reitbeteiligung vom Pferd, trägt die Kosten nicht die Versicherung.
Zunächst übernimmt die Krankenkasse der Person immer die Behandlungskosten, allerdings wird diese im Falle eines Reitunfalls immer die Kosten vom Tierhalter zurückfordern. Ist dies in der Haftpflicht nicht eingeschlossen, kann das teuer werden. Auch wenn das Pferd nichts falsch gemacht hat, der Tierhalter muss haften. 
Das Wichtigste ist also, dass die RB in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen ist und die Deckungssumme auch hoch genug ist. 
Ob die RB selbst sich durch Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeit etc. zusätzlich absichern möchte, würde ich ihr selbst überlassen.
Ich habe eine Unfallversicherung für alle Reiter meines Pferdes abgeschlossen (mal im Internet unter Tierversicherungen suchen). Das schliesst mich, meinen Mann und alle evtl. RB ein und das finde ich wirklich praktisch.
			 
			
					
				
				Verfasst: Di, 01. Jan 2013  20:09
				von Kiruna Karmina
				Danke horido!
			 
			
					
				
				Verfasst: Mi, 02. Jan 2013  12:54
				von Yvonne
				Wenn auch Schäden "an der RB" und z.B. Regressansprüche Dritter, wie Krankenkasse der RB versichert sein sollen, muss dies explizit in den Bedingungen so versichert sein. Andernfalls sind nur Schäden versichert, die Dritten entstehen, allerdings auch, wenn die RB das Pferd reitet etc.
Viele Versicherer schließen Schäden an der RB aus, d.h. Du haftest evt. als Pferdehalter für einen an der RB entstandenen Schaden, aber bis dagegen nicht versichert, sprich, Du zahlst selber.
Daher würde ich nur eine Versicherung abschließen, die auch die Schäden an der RB sowie evt. Regressansprüche mit einschließt.
Ansonsten sollte die RB meiner Meinung nach eine Unfallversicherung haben (sollte sie sowieso haben...).
			 
			
					
				
				Verfasst: Do, 03. Jan 2013  21:35
				von Kiruna Karmina
				Dann werde ich mich mal schnellstens dahinter klemmen, das alles zu klären. 
Danke!