Kostenbeteiligung TA von RB

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Josatianma
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Kostenbeteiligung TA von RB

Beitrag von Josatianma »

Folgender Fall: eine Besitzerin gibt ihr Pferd der RB an einen Lehrgang zum Trainer mit. Während des Lehrganges erleidet das Pferd aufgrund von Überbelastung einen Sehnenschaden. Die nachfolgenden TA-Kosten werden zur Zeit von der Besitzerin getragen. Die RB hat nun die monatlichen RB-Kosten gecancelt, da sie das Pferd ja nicht mehr reiten kann.

Wie seht ihr das? Gibt es da irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten die RB an den Kosten zu beteiligen?

Wäre der Schaden nicht durch den Einsatz der RB passiert, fände ich es ja OK, wenn sie nicht mehr zahlt. Aber da sie den Schaden verursacht hat, finde ich es ziemlich heftig die Besitzerin nun mit den kompletten Kosten sitzen zu lassen.
Liebe Grüße, Sabine

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lalala

Beitrag von lalala »

Keine Chance - man müsste ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen und das dürfte kaum machbar sein.

Vorerkrankungen müsste man dann nämlich auch komplett ausschliessen können und gerade bei "Sehne" ist das ein aussichtsloses Unterfangen. Ebensowenig wie man den Trainer belangen könnte, weil er vielleicht den Trainingszustand falsch eingeschätzt hat oder vielleicht den Reitanlagenbesitzer weil ja auch ein mangelhafter Boden Schuld an der Verletzung sein könnte. Vielleicht ist die PB aber sogar zum Teil Mitschuld, weil sie die Erlaubnis erteilt hatte das Pferd mit zum Lehrgang zu nehmen und es nicht ausreichend genug trainiert war und sie sicher über die Anlage, RL und Trainingsinhalte vorher informiert wurde.

Ein RA würde übrigens noch viel abenteuerlichere Szenarien konstruieren...
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Josatianma
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Beitrag von Josatianma »

Vorerkrankung kann der TA komplett ausschließen. Scheinbar ist klar erkennbar, dass da vorher kein anderer Schaden vorlag. Tja, die Anlage ist schon eine gut gepflegte und leider ist der Trainer da auch mit dran Schuld. Er kannte die RB und das Pony schon von Lehrgängen und hat im Springen wohl sehr hoch gezogen. Pony ist eigentlich in einem sehr guten Trainingszustand (muskulär) gewesen, allerdings wohl aufgrund seines Alters von den Sehnen her nicht so belastbar gewesen.
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Finchen
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Beitrag von Finchen »

Wenn schon nicht mit rechtlicher Verpflichtung, aber ist der Dame nicht mit moralischer Verpflichtung zu kommen? *kopfschüttelt* Unglaublich...
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Josatianma
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Beitrag von Josatianma »

Tja, die Moral hört scheinbar am eigenen Geldbeutel auf. Da wird dem eigenen Pferd lieber noch ein paar Springlöckchen in der Farbe passend zu den Gamaschen gekauft :?
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Beitrag von horsman »

wenn und da die RB offenbar kein eigenes Einsehen hat, gibts da nix zu machen. Sowas müßte man im Vorfeld alles per vertrag regeln.
Der Besi ist aber doch auch selbst Schuld, denn er muss doch selbst einschätzen können, was sein Pferd aushält und danach dem Lehrgang zustimmen oder eben nicht. Das Springen mehr belastend ist, weiss doch jedes kind.
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Josatianma
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Beitrag von Josatianma »

Naja, in dem Fall hat die RB mehr Erfahrung und Ahnung als die Besi. Und deshalb hätte die RB ganz klar gewisse Grenzen ziehen müssen. Die Besi war nicht einmal darüber informiert, dass zu dem Trainer auch Vielseitigkeit gehört. Darüber hätte die RB sie eigentlich aufklären sollen/müssen. Klar, kann man auch anders sehen, dass die Besi sich schlau machen sollte. Trotzdem hätte sie das wohl so nicht geahnt.
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Beitrag von horsman »

sorry, aber als Besi sollte ich mich über die Reiterei meiner RB schon ab und zu mal ein Bild machen und etwas abstimmen. Das ist doch arg blauäugig. Nunja, nu ist das Kind im Brunnen.
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Internetfreak
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Beitrag von Internetfreak »

Josa ich habe dieses Szenario in 2005 mitgemacht und lasse seit diesem Zeitpunkt niemanden mehr auf die Pferde.

Wenn die RB keinen Goodwill zeigt, kannst du sie leider nicht in Regress nehmen.

Man muss im Vorfeld agieren und einen Überlassungsvertrag aufsetzen. In diesem Vertrag müssen alle Gos und No-Gos schriftlich festgehalten werden.

Der Rat von einer Juristin war der, bei solchen Überlassungen eine Form von Kaution für das Pferd auf einem Notarkonto zu hinterlegen. Will man es ganz genau, dann müsste zum Zeitpunkt der Übergabe (zur Verfügung stellen) das Pferd tierärztlich untersucht und der Gesundheitszustand dokumentiert und beglaubigt werden.
Vorerkrankung kann der TA komplett ausschließen. Scheinbar ist klar erkennbar, dass da vorher kein anderer Schaden vorlag. Tja, die Anlage ist schon eine gut gepflegte und leider ist der Trainer da auch mit dran Schuld. Er kannte die RB und das Pony schon von Lehrgängen und hat im Springen wohl sehr hoch gezogen. Pony ist eigentlich in einem sehr guten Trainingszustand (muskulär) gewesen, allerdings wohl aufgrund seines Alters von den Sehnen her nicht so belastbar gewesen.
Allgemein ist es recht unerheblich, wenn der Haustierarzt zu dieser Aussage kommt. Wichtig ist das richtige Verhalten, wenn der Schaden eingetreten ist und Komplikationen zu erwarten sind. In solch einem Fall ist dann auch klar, dass es zu einem Rechtsstreit bzgl. Schadensersatz kommen könnte. Dann sollte sich auch ein entsprechend gerichtlich anerkannter Sachverständiger das Tier ansehen, je früher desto besser.
Durch diese Dokumentation kann man frische Verletzungen besser zuordnen und hat eine Form von Beweissicherung für das Gericht erbracht.

Aber letztendlich ist unsere Rechtsprechung so, dass es für dich sogar noch zu einem Boomerang wird, wenn die Reiterin, der man das Pferd zur Verfügung gestellt hat, sich beim Reiten des Pferdes verletzt hätte.

Meine Stute wurde damals von einer erfahrenen Reiterin (vereidigte Beamten, Dipl. Finanzfachwirtin beim Finanzamt tätig) kaputt geritten.

Und obwohl ich einen gerichtlichen Sachverständigen und einen im Pferderecht sehr erfahrenen Juristen (befreundeter Züchter) an meiner Seite hatte, blieb ich auf allen Kosten sitzen.

Auch wenn hier in dem Fall die RB mehr FAchwissen, als die PB hat, so ist es von der PB nachlässig sich darauf zu verlassen, dass die RB eine gesundheitliche Grenze abschätzen kann. Das ist Definitionssache und muss deshalb auch schriftlich erfolgen.

Vielleicht kann man das als Warnung ansehen, der Spielraum für "auf die leichte Schulter nehmen" ist nämlich nur hauchdünn ggf. gar nicht mehr vorhanden.
Zuletzt geändert von Internetfreak am Di, 11. Sep 2012 19:55, insgesamt 1-mal geändert.
Wenn jemand ein Prunkpferd verlangt, das freiwillig steigt und lebhaft ist, so muss man wissen, das nicht alle dieser Gaben fähig sind, sondern nur diejenigen, welche mit einer stolzen Seele einen starken Körper verbinden.
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Josatianma
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Beitrag von Josatianma »

Die Besitzerin hat ein sehr klares Bild davon, wie die RB reitet und was sie mit dem Pony zu Hause im eigenen Stall macht. Sie ging aber davon aus, dass sowohl RB, als auch Trainer reell einschätzen, was dieses Pony leisten kann. Tja, wie sagt man so schön: hinterher ist man immer klüger.
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lalala

Beitrag von lalala »

Josatianma hat geschrieben:Vorerkrankung kann der TA komplett ausschließen.
Woran sieht man das denn im Nachhinein ? Wir alle wissen wie schnell sowas passieren kann...mal abgesehen davon wird auch nicht jeder Sehnenschaden sofort erkannt.
Tja, die Anlage ist schon eine gut gepflegte und leider ist der Trainer da auch mit dran Schuld. Er kannte die RB und das Pony schon von Lehrgängen und hat im Springen wohl sehr hoch gezogen.

Pony ist eigentlich in einem sehr guten Trainingszustand (muskulär) gewesen, allerdings wohl aufgrund seines Alters von den Sehnen her nicht so belastbar gewesen.
Also haben Trainer und PB das Paar auch falsch eingeschätzt und man will die Kosten nun auf die RB abwälzen ? Woher hätte die RB denn ahnen sollen, dass das Tier nicht fit genug ist ? Wenn es auch niemand anderes getan hat ?

Sorry, aber als PB will man doch immer über alles informiert werden und gerade wenn man sein okay für einen Lehrgang gibt erkundigt man sich doch genau um was für einen Lehrgang es sich handelt und man weiss doch einfach aus gesundem Menschenverstand heraus, dass gerade bei einem Springlehrgang erhöhte Verletzungsgefahr besteht. Dann muss ich eben für diesen speziellen Fall extra vertragliche Regelungen aufsetzen.

Blauäugig zusagen ohne über die eventuellen Gefahren nachzudenken, womöglich noch während des Lehrgangs als Zuschauer anwesend gewesen sein und nichts gesagt haben und dann versuchen die RB dranzukriegen. Sowas braucht man echt nicht...
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Finchen
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Beitrag von Finchen »

Dass ein TA jetzt bei vorliegender Sehnenverletzung eine Vorschädigung ausschließt finde ich auch merkwürdig. Ich denke dass eine "Schwäche" dort nicht immer rechtzeitig erkannt wird und - so ärgerlich das ist wenn zudem noch zuviel gefordert wurde - dann tatsächlich immer eine Sehnenbeschädigung auftreten KANN. :cry:
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Josatianma
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Beitrag von Josatianma »

ACHTUNG: die RB soll in keiner Art und Weise die TA-Kosten abgewälzt bekommen. Der Trainer ist einer nach dem Motto: "Och, der kann das schon." Es wäre einfach nur schon schön, wenn die RB halt die monatlichen RB-Kosten weiter übernommen hätte! Diese wurden aber auch eben einfach gecancelt.
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lalala

Beitrag von lalala »

Josatianma hat geschrieben:ACHTUNG: die RB soll in keiner Art und Weise die TA-Kosten abgewälzt bekommen. Der Trainer ist einer nach dem Motto: "Och, der kann das schon." Es wäre einfach nur schon schön, wenn die RB halt die monatlichen RB-Kosten weiter übernommen hätte! Diese wurden aber auch eben einfach gecancelt.
Auch so etwas sollte man in einem Vertrag vorher (!) regeln. Ich würde die Zahlungen allerdings auch nach 4 Wochen nach Verletzung einstellen, denn man zahlt ja nicht für ein nicht reitbares Pferd.
Zuletzt geändert von lalala am Di, 11. Sep 2012 20:25, insgesamt 1-mal geändert.
horido
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Beitrag von horido »

Also ich finde es im Gegensatz zu den meisten anderen gut, dass die Kosten nicht auf die RB abgewälzt werden können.

Ein Sehnenschaden kann auch bei sorgfältigem Reiten und auch bei einem erfahrenen Reiter vorkommen. Ob feste oder bewegliche Hindernisse gesprungen werden ist hierfür auch nicht ausschlaggebend. Man kann auch einfach nur Pech haben.

Wie der Tierarzt Vorerkrankungen auschließen will, wenn er das Pferd nicht direkt vor der Reitstunde röntgenologisch und per Ultraschall untersucht hat, ist mir ein Rätsel.

Als Pferdebesitzer hat man nun mal für die Tierarztkosten aufzukommen, auch wenn sie die Reitbeteiligung verursacht. Dass die Reitbeteiligung die Nutzungsgebühr für ein nicht nutzbares Pferd nicht bezahlt ist doch eigentlich verständlich.
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