Reitlehrerhaftpflicht
Reitlehrerhaftpflicht
Hallo zusammen,
angeregt durch den Thread von Excalibur und der Tatsache, daß bei mir ebenfalls spätestens nächstes Jahr die Existenzgründung im Nebenerwerb ansteht, beschäftige ich mich u. a. mit dem Thema Reitlehrerhaftpflicht. Bislang habe ich im Netz leidern nur wenige Angebote und nur Policen zu ziemlich deftigen Preisen gefunden (mehrere Hundert Euronen Jahresbeitrag). Von daher wollte ich die bereits als RL tätigen User hier im Forum mal fragen, wo sie ihre Versicherung abgeschlossen haben.
Freue mich über Feedback
LG
Karin
angeregt durch den Thread von Excalibur und der Tatsache, daß bei mir ebenfalls spätestens nächstes Jahr die Existenzgründung im Nebenerwerb ansteht, beschäftige ich mich u. a. mit dem Thema Reitlehrerhaftpflicht. Bislang habe ich im Netz leidern nur wenige Angebote und nur Policen zu ziemlich deftigen Preisen gefunden (mehrere Hundert Euronen Jahresbeitrag). Von daher wollte ich die bereits als RL tätigen User hier im Forum mal fragen, wo sie ihre Versicherung abgeschlossen haben.
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Karin
- Finchen
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Danke! Diese RL-Versicherung ist auch für mich sinnvoll und finanziell im Rahmen, obwohl ich keinen RU gebe.chantesse hat geschrieben:98,60
http://www.ipzv-versicherungen.de/
Hatte es im anderen Thema schon einmal kurz erwähnt, aber keine Antwort bekommen. Stelle mal einen Link hier rein
http://www.pferdesportanwalt.de/download/2006-04.pdf
Hier kann man nachlesen, dass angeblich keine Haftungspflicht besteht, wenn der Reitlehrer nicht seinen Lebensunterhalt aus den Einnahmen bezieht.
Jemand ne Ahnung, ob das so stimmt?
http://www.pferdesportanwalt.de/download/2006-04.pdf
Hier kann man nachlesen, dass angeblich keine Haftungspflicht besteht, wenn der Reitlehrer nicht seinen Lebensunterhalt aus den Einnahmen bezieht.
Jemand ne Ahnung, ob das so stimmt?
Danke erstmal für die netten , hilfreichen Antworten
Hab mir den Link von Excalibur grad mal quergelesen. Es scheint ein einziges Urteil zu geben was in die Richtung "keine Haftung bei Nebenerwerb" geht - mir persönlich ist das zu rechtsunsicher, da zahle ich lieber für ein paar Euronen eine Versicherung und bin auf der sicheren Seite anstatt wegen eines "blöden" Fehlers evtl. mein Leben lang privat in der Haftung zu sein.
LG
Karin
Hab mir den Link von Excalibur grad mal quergelesen. Es scheint ein einziges Urteil zu geben was in die Richtung "keine Haftung bei Nebenerwerb" geht - mir persönlich ist das zu rechtsunsicher, da zahle ich lieber für ein paar Euronen eine Versicherung und bin auf der sicheren Seite anstatt wegen eines "blöden" Fehlers evtl. mein Leben lang privat in der Haftung zu sein.
LG
Karin
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danke Gimlinchen, ich seh das genauso - es ist eigentlich meine Pflicht, wenn ich Geld von den Leuten nehme, daß ich für den Fall der Fälle auch abgesichert bin. Genauso wie ich es erwarte, daß jeder Pferdehalter eine Haftpflicht für sein Tier abschliesst.gimlinchen hat geschrieben:ich sehs von der anderen seite: ich engagiere keinen RL, der nicht versichert ist. am letzten stall, wo wir standen, mussten die Kandidaten das beim SB nachweisen. gute sache.
wieso muss man beim SB (!) nachweisen, dass man ne Reitlehrerversicherung hat? Das versteh ich die Logik nicht. Das kann ja dem SB eigentlich schnurzpiepegal sein.gimlinchen hat geschrieben:ich sehs von der anderen seite: ich engagiere keinen RL, der nicht versichert ist. am letzten stall, wo wir standen, mussten die Kandidaten das beim SB nachweisen. gute sache.
zu dem verlinkten Artikel.
Den verstehe ich etwas anders, er bezieht sich doch darauf, ob es eine haftung nach § 833 (Tierhalter-Haftung!) ist oder eben nicht. Das bedeutet, der ganze Artikel, auch das Beispiel von der genannten Lehrerin bezog sich darauf, dass auf eigenen/Reitvereins-Pferden Reitunterricht gegeben wird. Und da ist das so zu verstehen, dass sofern keine "Gewinnabsicht" sondern das Ideelle dahintersteht, eine Haftung nach §833 zu sehen ist.
Der Artikel kann daher z.B. nciht auf auf "Reitlehrer unterrichtet Menschen auf deren eigenen Pferden" angewendet werden. Hier gilt also das normale Verschuldensprinzip, und der Reitlehrer wäre für Anweisungen wie z.B. den Anfänger über einen 1,20 m Oxer springen zu lassen im Schadensfall dran. Und dafür ist die Reitlehrerversicherung auch gedacht.
Achtung: für das Bereiten und Reiten von Fremdpferden und Schäden daran muss man noch nochmal extra Haftpflicht abschließen.
Zuletzt geändert von chantesse am So, 18. Mär 2012 18:05, insgesamt 1-mal geändert.
Sehr gut im Bereich Tierversicherungen : http://www.horse-life.com/
@ chantesse:
ich finde es sehr verantwortungsvoll vom SB darauf zu achten und sich die Versicherngsscheine vorlegen zu lassen.
@ chantesse:
ich finde es sehr verantwortungsvoll vom SB darauf zu achten und sich die Versicherngsscheine vorlegen zu lassen.
wieso?lalala hat geschrieben:Sehr gut im Bereich Tierversicherungen : http://www.horse-life.com/
@ chantesse:
ich finde es sehr verantwortungsvoll vom SB darauf zu achten und sich die Versicherngsscheine vorlegen zu lassen.
sorry, dass ich mich jetzt mal so ein bisschen blöd stelle, aber der SB ist nicht der Nutznießer der Versicherung, sondern der Reitschüler. Für mich ist das "Mißbrauch" seines Hausrechtes, es geht ihn nichts an.
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Natürlich geht es den SB auf seinem Grund und Boden etwas an, wer dort unterrichtet und ob derjenige gut abgesichert ist. inwieweit ein SB letztendlich zur Kase gebeten werden kann weiss ich nicht. Vor Jahren wurden bei uns auf dem Hof auch alle Fremd-RL ohne Versicherung des Hofes verwiesen, weil der SB die Auskunft bekam im Schadensfall haften zu müssen.Das ist aber Jahre her und ich weiss nicht was sich in der Zwischenzeit alles geändert hat.