Pferdesteuer

Allgemeines rund ums Pferd

Moderatoren: Julia, dshengis

Benutzeravatar
Finchen
User
Beiträge: 8526
Registriert: Di, 19. Apr 2011 22:30
Wohnort: im Norden zwischen HB und HH

Beitrag von Finchen »

lalala hat geschrieben:Schön das du auch Jura studiert hast und dich mit den Feinheiten auskennst :lol:
Du auch? :lol:
"Das Herz mit dem Verstand begreifen zu wollen, ist so ähnlich, wie mit den Ohren sehen zu wollen." Safi Nidiaye
frieda
User
Beiträge: 629
Registriert: Mi, 05. Sep 2007 16:50
Wohnort: Österreich

Beitrag von frieda »

Wir alle!!! :D

LG frieda
lalala

Beitrag von lalala »

Finchen hat geschrieben:
lalala hat geschrieben:Schön das du auch Jura studiert hast und dich mit den Feinheiten auskennst :lol:
Du auch? :lol:
Nö. Reicht wenn der Mann Jurist ist.Ich habe gluecklicherweise was anstaendiges gelernt ;-)
Benutzeravatar
Finchen
User
Beiträge: 8526
Registriert: Di, 19. Apr 2011 22:30
Wohnort: im Norden zwischen HB und HH

Beitrag von Finchen »

lalala hat geschrieben:
Finchen hat geschrieben:
lalala hat geschrieben:Schön das du auch Jura studiert hast und dich mit den Feinheiten auskennst :lol:
Du auch? :lol:
Nö. Reicht wenn der Mann Jurist ist.Ich habe gluecklicherweise was anstaendiges gelernt ;-)
Na vielleicht bist du nicht die einzige, die "einen Mann hat" der Jurist ist :lol:
"Das Herz mit dem Verstand begreifen zu wollen, ist so ähnlich, wie mit den Ohren sehen zu wollen." Safi Nidiaye
Fiorella
User
Beiträge: 193
Registriert: Sa, 16. Dez 2006 19:48
Wohnort: Rheinland
Kontaktdaten:

Beitrag von Fiorella »

lalala hat geschrieben:
Finchen hat geschrieben:
lalala hat geschrieben:Schön das du auch Jura studiert hast und dich mit den Feinheiten auskennst :lol:
Du auch? :lol:
Nö. Reicht wenn der Mann Jurist ist.
:shock: Neee, ehrlich, hätt ich das mal früher gewusst.

Hätt ich mir doch glatt das ganze mühselige Studium sparen können. :lol: :lol: :lol:
Benutzeravatar
Finchen
User
Beiträge: 8526
Registriert: Di, 19. Apr 2011 22:30
Wohnort: im Norden zwischen HB und HH

Beitrag von Finchen »

@fiorella:
:lol: zumal ja ein einziger für gut befundener Allgemein-Jurist wohl ausreichend scheint! :wink:
"Das Herz mit dem Verstand begreifen zu wollen, ist so ähnlich, wie mit den Ohren sehen zu wollen." Safi Nidiaye
Fiorella
User
Beiträge: 193
Registriert: Sa, 16. Dez 2006 19:48
Wohnort: Rheinland
Kontaktdaten:

Beitrag von Fiorella »

Finchen hat geschrieben:@fiorella:
:lol: zumal ja ein einziger für gut befundener Allgemein-Jurist wohl ausreichend scheint! :wink:
Nunja, bei differenzierterer Betrachtung wird das Leben doch auch nur unnötig kompliziert, nicht wahr? :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

P.S. Gab es da nicht auch mal diese Zahnpasta, die "von führenden Zahnarztgattinenen empfohlen" wurde?
Benutzeravatar
Finchen
User
Beiträge: 8526
Registriert: Di, 19. Apr 2011 22:30
Wohnort: im Norden zwischen HB und HH

Beitrag von Finchen »

:lol: :lol:
"Das Herz mit dem Verstand begreifen zu wollen, ist so ähnlich, wie mit den Ohren sehen zu wollen." Safi Nidiaye
lalala

Beitrag von lalala »

Mir reicht mein Halb-Jurist und die fundierte Meinung seines und meines Netzwerks.

Mal abgesehen davon das ich mich frage, warum es scheinbar so viele Leute gibt die besser im Thema sind als die Experten von VFD und FN und ihren Reiterkollegen nicht fachlich unter die Arme greifen ? Aber Kollegialität ist ja leider im Reitsport nicht sehr verbreitet.
Vignir

Beitrag von Vignir »

Mich würde mal interessieren, was Euch Juristen bzw. Halbjuristen :wink: glauben läßt, daß eine kommunale Pferdesteuer verfassungswidrig sein könnte? Seid Ihr alle Fachanwälte für Steuerrecht oder habt Ihr in Bayern Jura studiert (@Fio: Deinen Schwerpunkt kenn ich ja)? M.W. beinhaltet das Jurastudium in allen anderen Bundesländern nämlich kein Steuerrecht.

Die FN rückt das für sie von Prof. Dietlein angefertigte Gutachten, welches angeblich die Verfassungswidrigkeit beweist, leider nicht raus. Verständlich. Sollte die angebliche Verfassungswidrigkeit in der Sportförderung, die in der Verfassung der Bundesländer Hessen und Niedersachsen festgeschrieben ist, liegen, dann sehe ich ehrlich gesagt schwarz. Das zieht nämlich schon dann nicht mehr, da Vereine ausdrücklich von der Steuer ausgenommen sind.
Benutzeravatar
Melli
User
Beiträge: 439
Registriert: Mo, 23. Apr 2007 16:16
Wohnort: Münster
Kontaktdaten:

Beitrag von Melli »

Natürlich beinhaltet das Studium auch anderswo Steuerrecht.
Es ist nur nicht examensrelevant bzw. auch nicht universitätsprüfungsrelevant, solange man Steuerrecht nicht als Schwerpunktbereich hat.

Sagt eine, die selber Jura studiert hat. :wink:
[...]läge das ja in NRW.
Und da ist ja nun einmal die rechtliche Ausgangssituation bekannt.
Warum die PS aber nur in NRW verfassungswidrig sein soll, weiß ich nicht.
Fiorella
User
Beiträge: 193
Registriert: Sa, 16. Dez 2006 19:48
Wohnort: Rheinland
Kontaktdaten:

Beitrag von Fiorella »

Also mein Studium hat definitiv kein Steuerrecht beinhaltet, obwohl ich sogar in Bayern studiert habe. :-)

Deswegen hab ich mich bisher auch steuerfachlich schön rausgehalten, und werde dabei auch bleiben. ;-)

Zu deiner Frage kann ich dir allerdings sagen, das ein Gutachten -rein sachlogisch- keine Verfassungswidrigkeit beweisen kann, egal ob die FN es rausrückt oder nicht. Nur Tatsachen sind einer Beweiserhebung zugänglich, und die Rechtslage ist keine Tatsache, sondern ein Ergebnis einer Subsumption von Sachverhalten unter Normen, wobei Sachverhalte auf Tatsachen und Wahrnehmungen begründen, und Normen von Werten bestimmt sind.

Ob diese Steuer verfassungswidrig ist oder nicht, wird letztlich nur ein Verfassungsgericht entscheiden können.
Das wird ein paar Jahre dauern.

Gutachter können dazu selbstverständlich ihre fachliche Meinung äussern, und Theorien aufstellen. Das kann ein guter Jurist aber nahezu immer in beide Richtungen. :lol:

Also ist es eher so, dass die FN erklärt, über ein Gutachten zu verfügen, welches ihr gute Argumente für eine mögliche Verfassungswirdigkeit dieser Steuer liefert.

Dein Ansatz........
Sollte die angebliche Verfassungswidrigkeit in der Sportförderung, die in der Verfassung der Bundesländer Hessen und Niedersachsen festgeschrieben ist, liegen, dann sehe ich ehrlich gesagt schwarz. Das zieht nämlich schon dann nicht mehr, da Vereine ausdrücklich von der Steuer ausgenommen sind.
...erscheint mir allerdings nicht stichhaltig.

Die Steuerbefreiung privilegiert ja, soviel ich weiss, nur den Verein selbst in seiner Eigenschaft als Pferdehalter, nicht das Mitglied, das den Sport ausübt.

Übertragen auf z.B. eine fiktive Fussballsteuer würde das bedeuten, dass die Kinder mit Vereinsbällen im Training steuerfrei kicken dürften, wenn sie aber zuhause im Garten üben wollen, wäre der hauseigene Fussball steuerpflichtig.

Klingt ein bischen widersinnig und nicht nach wirklich wirksamer Sportförderung, oder? ;-) :lol:

Gruss, Fio
Gast

Beitrag von Gast »

Soweit ich mich erinnern kann, ist seinerzeit die Einführung der Pferdesteuer in NRW bei der Überprüfung auf die Konformität mit der (Landes(?)-) Verfassung gescheitert.

In jedem Falle aber dürfte es zu Problemen kommen, solange das betreffende Pferd nach wie vor zur Schlachtung freigegeben ist. Damit dient es nach wie vor der Lebensmittelgewinnung. Es unterscheidet sich somit in nichts von einem landwirtschaftlichen Nutztier.

Gleiches sollte auch für Zuchttiere gelten. Immer berücksichtigt, das jeweilige Zuchtergebnis bleibt zur Schlachtung freigegeben.

In dem Zusammenhang, Landwirtschaft ist keine geschützte Berufsbezeichnung, die eine entsprechende Ausbildung voraus setzt.

Warum sollte also das landwirtschaftliche Nutztier Pferd besteuert werden können, das landwirtschaftliche Nutztier Rind dagegen nicht. Oder Schaf, Ziege, Schwein .....

Und bei Eseln?
Da ist es genau so, wie bei dem Amtsschimmel.
Diese zu töten, wird gemeinhin als Mord bezeichnet.
Und ist somit strafbar.

Und Steuern auf die froehlich wiehernde Amtsschimmel zu erheben?
Oder gar auf die Esel im Staatsdienst?

Wobei, das ist ja eigentlich eine Beleidigung.
Für die Betroffenen Gattungen Tier.

Ausserdem, wenn DIE besteuert werden, trifft es ja auch wieder uns, den Steuerzahler!
Vignir

Beitrag von Vignir »

Fiorella hat geschrieben:Die Steuerbefreiung privilegiert ja, soviel ich weiss, nur den Verein selbst in seiner Eigenschaft als Pferdehalter, nicht das Mitglied, das den Sport ausübt.
Aus der Staatzielbestimmung zur Sportförderung der einzelnen Bundesländer erwächst dem einzelnen Bürger aber kein Steuervorteil. Das hat ein Gericht in Bayern erst letzten Herbst eindeutig festgehalten. Geklagt hatte eine Hundebesitzerin, die für ihren Hund, mit dem sie Sport betreibt (ich vermute Agility) zukünftig keine Steuern mehr bezahlen möchte. Die Hundehalterin hat verloren, Revision wurde nicht zugelassen.

Ich persönlich fürchte, das Urteil kann man eins zu eins so auf den Pferdesport übertragen. :? Und weiter gefaßt wäre ja auch eine Besteuerung von Sportartikeln verfassungswidrig. Wenn ich da so dran denke, was ich alles an Mehrwertsteuer berappe, wenn ich mir Sportklamotten, Fußbälle etc. kaufe. Das würde der Staatzielbestimmung ja letztendlich auch entgegenstehen? Nur so mein Laienverständnis und -meinung. :wink:
Gast

Beitrag von Gast »

Man kann aber die Verhältnisse in Bayern nicht 1 zu 1 auf die anderen Bundesländer übertragen.
Bayern ist ein Freistaat.
Das hat auch Auswirkungen auf die rechtliche bzw. gesetzliche Situation.

Auch wird man die Hundesteuer kaum als Rechtfertigung für die Einführung der Pferdesteuer heranführen können.
Denn bei der Hundesteuer handelt es sich tatsächlich um eine Lenkungssteuer.

Bei der Pferdesteuer geht es den Gemeinden doch nur darum, den Rahm abzuschoepfen.
Das ergibt sich doch schon allein aus den Wirtschaftlichkeitsberechnungen der jeweiligen Kommunen.
Da wird doch darüber nachgedacht, wie hoch diese Steuer ausfallen darf, um ein Abwandern der vorhandenen Pferdepopulation gerade noch zu verhindern.

Das wichtigste Argument gegen die Besteuerung liegt aber nach wie vor im landwirtschaftlichen Nutzen.
Solange das Pferd zur Schlachtung freigegeben bleibt, dient es der Lebensmittelgewinnung.
Somit besteht kein Unterschied zu, man möge mir die Wortwahl verzeihen, Mastvieh.

Wer ein Pferd beisteuern will, muss dann auch andere Nutzvieharten besteuern.
Also auch Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Hühner, Gänse, ...
Antworten