Versicherungsschutz bei Ausbruch aus Koppelzaun

Welche Haltung für welches Pferd? - Hier könnt ihr darüber diskutieren.

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kallisto
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Versicherungsschutz bei Ausbruch aus Koppelzaun

Beitrag von kallisto »

Hallo,

zum Glück ist nichts passiert, aber die Bande war mehrmals ausgebrochen und hat sich gleich über mehrere Felder und Straßen gemacht. Mich hat das schon etwas beunruhigt zwecks dem Versicherungsschutz. Ich bin Einsteller in einem Pensionsstall.
Die Koppel mit Elektrozaun ist nicht in direkter Straßennähe, hat zwei Litzen (eine breitere für bessere Sichtbarkeit und eine dünne mit drahtumantelte für bessere Leitfähigkeit) und diese sind mit Plastikpfählen befestigt, die wie Strohhalme umknicken können :roll: Gut für geringere Verletzungen, schlecht bei Ausbrüchen. Da das Gras an Nährwert zunehmend verliert, waren sie wohl auf Futtersuche ganz à la Wildpferd... :roll:

Zu meinen Fragen:

Wenn die Spannung auf dem Zaun zu gering ist, geht es mich als privater Pferdebesitzer in einem Pensionsstall nichts an oder? Dies wäre ein Fall für die Pensionshalterhaftpflicht? Gibt es versicherungsmäßig Mindestwerte wie z.B. 2000 Volt oder so?

Habe ich als Besitzer eine Mitschuld, wenn das Pferd eine dicke Mähne (Haflinger) hat und zusätzlich noch eine Regendecke trägt und demzufolge den Strom nicht merkt (merken will 8) )? Mein Haflinger ist letzte Woche täglich ausgebrochen, leider habe ich nie seine "Technik" beobachten können. Allerdings hat er das vorher gar nicht gemacht und die Regendecke war schon fast 2 Monate hin und wieder drauf.

Bin ich dazu versicherungsrechtlich verpflichtet meinen Pferden ein Halfter überzuziehen, damit sie besser eingefangen werden können? Die Herde ist zur Hälfte halfterlos 8) In Zukunft will ich für die Sommerzeit paar billige auftreiben, aber deswegen können sie die ja trotzdem mal verlieren.

Momentan hat die Herde Stubenarrest und darf erstmal auch nicht auf die Winterkoppel. Aber spätestens nächstes Frühjahr könnten wir das Problem wieder haben... Weiteres Problem ist, der neue Chef kennt weder das Gelände und ist sehr scheu.

LG Susi
kallisto
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Beitrag von kallisto »

So habe im Netz ein bißchen was gefunden. Als Tierhalter scheint man immer eine Mithaftung zu haben, auch wenn man keine direkte Schuld trägt. Am Ende kann man wohl nur hoffen, dass wenig passiert und kein großer Schaden erfolgt. So wie es erscheint, muss der Zaun durch den "Tierhüter" gar nicht immer so top sein. So schwammig alles geschrieben, dass wohl eher die Schadenssumme über genaueres Hinschauen entscheidet und dann die Versicherung von Fall zu Fall entscheidet 8) *Haflingerfestflock*

http://www.reitwelten.de/2008/07/30/ver ... kzaun-geht

http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/unter ... _weide.jsp

http://www.frag-einen-anwalt.de/fehlend ... 46186.html

LG Susi
LordFado

Beitrag von LordFado »

Ich kann dir hier nichts genaues sagen rechtlich, bin kein Anwalt, aber mein Kenntnisstand ist folgender: als Besitzer/Halter eines Tieres musst du einer Halterhaftpflicht haben, die für alle Schäden aufkommt, die dein Tier verursacht (zum Beispiel zertrampelte Felder, umgerannte Spaziergänger, Polizeieinsätze etc.). Teilweise ist das mit Selbstbeteiligung und eben abhängig von deinem Beitrag, was alles drin ist – in meiner z.B. Personenschäden bis X, Sachschäden bis Y und Flurschäden bis Z. Das gilt immer dann, wenn dein Pferd als Verursacher von irgendwas klar erkennbar ist (Zeugen!), sei es ein angenagter Sattel, eine Prügelverletzung an nem anderen Pferd, rein theoretisch auch der kaputte Zaun, den er umgewalzt hat.
Dass all dies nicht passieren kann, dafür bist DU verantwortlich. Wenn ein Plastikpfahlzaun also nicht ausreicht, muss es halt ein massiver Bretterzaun sein oder ne 2-Meter-Betonwand im schlimmsten Fall. Auch wenn sich jetzt jemand auf die Koppel stellt und dort von deinem Pferd gebissen oder getreten wird, bist du „schuld“ – hättest die Person eben dran hindern müssen, zu deinem gemeingefährlichen Wesen hinzugehen. Da helfen auch Schilder am Zaun in regelmäßigen Abständen nix – es gibt Beispielurteile von Leuten, die über ne gut gesicherte und beschilderte Junghengstweide gelaufen sind und recht bekommen haben, als ihnen was passiert ist – deutsches Rechtssystem entspricht nicht immer dem gesunden Menschenverstand.
Ein Halfter aufzuziehen, wenn das öfter vorkommt, kann ja mal kein Fehler sein – ist ja in deinem Interesse, dass der Racker schnell wieder unter Kontrolle zu bringen ist, oder?

Jetzt hast du aber als Einsteller einen Hütevertrag mit deinem Stallbetreiber abgeschlossen – heißt: du überträgst ihm die Hüterfunktion und gibt’s ihm dein Pferd in Obhut. Insofern ist er zumindest teil-schuld, wenn er die Horde auf eine bekannterweise unsichere Weide stellt. Dann liegt es meiner Meinung nach an ihm, für mehr Sicherheit zu sorgen – ob das nu durch Decken-Verbot, stabileren Zaun, mehr Strom etc. passiert sei mal dahingestellt. Schäden, die aus seinem „Fehlverhalten“ resultieren, sollte seine Betriebshaftpflicht übernehmen, zumindest anteilig.

Generell gilt eine Mindesthöhe für Zäune – bei Springpferden natürlch ne andere als bei Shetties (da muss eher das drunterdurchlaufen vermieden werden), über die Stromstärke oder die Umknickbarkeit eines Zauns lässt sich dann sicher streiten – ich denke prinzipiell muss eben klar sein, dass es sich hierbei um eine mindestens durchschnittliche Zaunanlage handelt, die unter Normalbedingungen überall anders auch ausreicht bzw. dass eben die mögliche und nötige Sorgfaltspflicht erfüllt wurde und somit weder fahrlässig noch vorsätzlich was passiert ist.

So ganz generell geh mal davon aus, dass keine Versicherung der Welt gerne bezahlt und somit alles versucht, die schuld jemand anderem in die schuhe zu schieben. Drum: alles in deiner Macht stehende tun, um als vorbildlich mitdenkender Bürger dazustehen, der an alle ihm bekannten Eventualitäten gedacht hat und dem man drum keinen Vorwurf machen kann.
kallisto
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Beitrag von kallisto »

Danke LordFado für die Infos.

Solange ich also eine gute Pferdehalterhaftpflicht habe, dürfte mir finanziell nichts passieren, solange der Schaden an Fremde innerhalb der Summe liegt, für die die Versicherung nach Vertrag aufkommen muss.

Das würde am Endefekt auch bedeuten, dass ich in dem Sinne nicht mutwillig oder grob fahrlässig gehandelt habe (Mähne nicht abgeschnitten, Decke nicht abgenommen), weil ich nicht gegen die Regeln (gibt es bisher nicht) des Tierhüters verstoßen habe und ich keine Aufsichtspflicht habe, da die Pferde eingestellt sind. Es sei denn, ich würde meine Pferde auf Koppelausbruch trainieren :roll: oder den Zaun offen lassen.

Zum Glück bin ich wenigstens Einsteller...

Werde mir trotzdem mal ein Zaunprüfer zulegen, weil wenn ein E-Zaun keinen Strom führt, dann ist das sicher aus Tierhütersicht fahrlässig. Man muss das ja nicht provozieren bis was passiert so wie die Stallmoral manchmal ist. Die Vermutung, dass der Zaun nur wenig Spannung oder gar keine führt, habe ich schon länger. Im Sommer bei viel Gras brechen sie nicht gleich aus, aber jetzt schon eher. Wenn man den offenen Zaun schließt, sieht man teilweise ein richtigen Funken und Knacken. Seit paar Wochen tut sich da gar nichts beim Schließen... Ranfassen kostet mich zuviel Überwindung... :oops:

Was mir gerade einfällt. Wer würde eigentlich die Tierarztkosten zahlen, falls nicht nur Schaden an Fremden passiert, sondern am eigenen Pferd. Ich selber oder die Tierhütehaftpflicht, falls dem Tierhüter eine unterlassene Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden würde.

LG Susi
LordFado

Beitrag von LordFado »

wenn der Tierhüter schuld ist, dann dessen Versicherung (bei uns im Stall passiert - Mistgabel von ner Karre gefallen in Vorbeifahren an nem Pferd und dabei ins Bein gebohrt).

Stromprüfer: reiß nen Grashalm ab, halt ihn an einem Ende und geh mit dem anderen an den Zaun - das dämpft den Schlag (je nach Entfernung mehr oder weniger) - wenn du nix spürst, näher ran, bis was bei dir ankommt...

Ich glaub es kommt auch drauf an, wer die Tierchen raus stellt - wenn du die Gefahr eingehst, ists was andres als wenn du es nichtmal mitbekommst.
moppel1992
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Beitrag von moppel1992 »

Der Stallbesitzer ist für einen hütesicheren Zaun verantwortlich.Hütesicher definiert sich über das Wesen der zu hütenden Tiere (also Shetty-sicher,dicke-Mähne-sicher,Hengst-sicher usw.).d.h. schwer zu hütenden Tiere erfordern eben einen entsprechend aufwändigen Zaun um als hütesicher zu gelten.

Der SB sollte sich per Tierhüteversicherung schadfrei halten.z.B. für solche Fälle,wenn ein Baum o. Ast auf den Zaun kracht,ihn platt macht oder deshalb unzureichend Strom drauf ist u. die Herde ausbricht.
Diese Tierhüteversicherung kommt allerdings nur für Schäden an Dritten auf,die das Pensionspferd verursacht.
Schäden AM Pensionspferd (das Beispiel mit der Mistgabel im Bein) können durch eine Obhutshaftpflichtversicherung abgesichert werden,die allerdings nicht jeder SB abgeschlossen hat. Weitere Haftung über die Tierhütevers. hinaus wird im Pensionsvertrag ausgeschlossen.

Der Pensionsnehmer/Pferdebesitzer sollte also in seinen Einstell- Vertrag schauen,welche Art+Umfang an Versicherungen der SB hat.

Wenn der SB einen unzureichenden Zaun hat (und den Zaun im Eingangstext halte ich auf jeden Fall für unzureichend!) und der Pferdebesitzer nimmt es stillschweigend hin,dass sein Pferd dort unterbracht wird,duldet u. anerkennt also diesen Mangelzustand, trifft ihn trotz Tierhüte des SB auf jeden Fall auch ne Teilschuld.
Außerdem wird sich die Tierhüteversicherung bei einem größeren Schaden ganz sicher von der Hütesicherheit des Zaunes vor Ort überzeugen....und dann kann sich der SB warm anziehen,wenn der Zaun nicht hütesicher war.

btw.: funken+knacken am Zaun deutet auf schlechte Zaunverbindung hin u. ist keineswegs vorteilhaft.
regelmäßige Kontrolle mit dem Zaunprüfer sollte sich der SB zur Pflicht machen.
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-Tanja-
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Beitrag von -Tanja- »

Ich würde bei meiner Versicherung nachfragen und mir vom SB seine Versicherungsoptionen erklären lassen. Was genau bei jedem versichert ist, darüber kann man hier doch nur spekulieren.

@Lord: Müssen muß ma' nix. Ist aber natürlich immer besser, wenn alle eine Versicherung haben. :wink:

Folgendes ist in unserem Ex-Einstellerstall passiert, zum Glück erst, als wir schon umgezogen waren: Maroder Zaun direkt an einer S-Bahn-Linie. Pferdchen schlüpft nachts durch den Zaun, treibt sich auf den Gleisen rum... Am nächsten Morgen hat man nur noch den Kopf und ein paar Einzelteile gefunden. :shock: Der SB hatte eine Versicherung, die den Schaden komplett übernommen hat: Schaden an der S-Bahn, Sondereinsatz, totes Pferd. Ob die Versicherung ihn in Regreß genommen hat, weiß ich allerdings nicht, weil der SB mit sowas ja nicht hausieren geht. Seitdem stehen an der Weide entlang des Zaunes lauter Bauzäune.

@Kallisto: Den Zaun, den Du da beschreibst, halte ich für grob fahrlässig. Das scheinst Du ja genauso zu sehen. Wieso hast Du Dein Pferd denn auf so eine Weide rausstellen lassen? :shock: Das halte ich ein bissele für russisches Roulette. Vielmehr würde ich auf den SB zusammen mit den anderen Einstellern hinwirken, daß der Zaun in Ordnung gebracht und der Strom regelmäßig kontrolliert wird. Da brauchst Du Dir auch keinen Stromprüfer zu kaufen - das ist Sache des SB.

Je nach "Ausbrecher"-Manier muß ein Zaun halt mehr oder weniger bombensicher sein. Unserer Stute würde ein kleines Bänd'sche ohne Strom reichen, so à la Kuhweide. Amor aber... Der testet. Deshalb haben wir zwei Bänder und zwei Seile bis zu 1,45 m hoch, eine absolut gescheite Erdung und megaviel Bumms drauf: 6.000 Volt. Bei dem muß es schon fetzen. Außerdem muß hin und wieder rein prophylaktisch E-Band in die Mähne geflochten werden, damit's die dicke Hafi-Mähne durchdringt. :wink:
lg, Tanja

Reiten ist nicht weiter schwierig, solange man nichts davon versteht.
Aus: "Vollendete Reitkunst", Dr. Udo Bürger, 1959
Lieschen
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Beitrag von Lieschen »

prinzipiell ist das meiste schon gesagt.

In deinem Fall: Unzureichende Zäune kommen sowohl du als auch dein SB als Anspruchsgegner in Betracht, sollte ein Schaden verursacht werden.
Grund hierfür ist, dass dein SB zwar Tierhüter ist in dem Fall, aber du dich trotzdem darum bemühen musst, dass die Zäune den Standards deiner Versicherungen entsprechen. Schau mal in die Police, bei mir steht das ausdrücklich drin, wie der Zaun beschaffen sein muss. Es gibt große Unterschiede, viele Versicherungen akzeptieren eine alleinige Einzäunung mit Strom nicht. Entspricht die Einzäunung nicht den Anforderungen deiner Versicherung, dann musst du unbedingt den SB auffordern, den Zaun entsprechen herzustellen (am besten schriftlich, um das später zur Not nachweisen zu können). Tut er das nicht, musst du den Zaun selbst entsprechend herstellen oder den Stall verlassen. Deine Versicherung hat keine Einstandspflicht in diesem Fall, schließlich hast du dich nicht an ihre Bedingungen gehalten. Du musst den Schaden also aus eigener Tasche begleichen. Und das kann einen ruinieren! also, immer auf die Einzäunung achten. Dein Zaun hört sich gerade in der Kombi mit deinem Pferd keinesfalls so an, als ob er der Versicherung genügt!

Wer "Schuld" hat, ist bei Luxustieren immer unbeachtlich, denn es gilt die Gefährdungshaftung. Das heißt, alleine die Tatsache, dass du zu deinem Privatvergüngen ein Pferd hälst, führt dazu, dass du aus Sicht des gesetzgebers eine derartige Gefahr geschaffen hast, dass er es als billig ansieht, dass du jeden Schaden zu begleichen hast. Was in Betracht kommt ist der Abzug des Mitverschuldens des Geschädigten, der durchaus auch mal 100 % betragen kann, so dass du im Endeffekt nichts zahlen musst.

Juristisch gesehen haften der SB und du als Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass die Geschädigten sich aussuchen können, ob sie sich das Geld in der Gesamtsumme von dir oder vom SB wiederholen. Selbst wenn du nur einen Verursachungsbeitrag von zB 10 % hast, müsstest du also die volle Million auf den Tisch legen und dich dann darum kümmern, dass du das Geld vom SB wiederbekommst. Wenn der pleite ist, hast du Pech gehabt. Ich kann jedem daher nur immer wieder raten, sich seine Vertragspartner sorgfältig auszuwählen.

so, ich hoffe, ich habe das auch für die Nichtjuristen nachvollziehbar dargestellt, sollten noch Fragen offen bleiben, dann versuche ich die gerne zu beantworten
Belfigor
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Beitrag von Belfigor »

Hallo Lieschen, toll, wie du das geschrieben hast, das öffnet einem wirklich die Augen.
Eine Freundin von mir steht an einem Stall, der keine feste Einzäunung hat, d.h. dort stehen nur mobile Stempen, mit "Strombändern" eingefaßt, die die Pferde öfter einfach nur umrennen... die so gehaltene Offenstallherde bricht immer wieder aus, ist im Dorf unterwegs oder auch mal im Wald... Mir stellt es da die Haare zu Berge und sie sagt bloß immer "naja, wenn etwas passiert, muss der Stallbesitzer haften, der hat die Verantwortung für die Zäune...". Der werde ich jetzt gleich mal deinen Beitrag weiterleiten... Ist ja echt krass!

LG, Lena
"Die Wahrheit kann man nicht verbrennen, denn sie ist das Feuer."
Lieschen
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Beitrag von Lieschen »

Belfigor, es freut mich, dass ich dir weiterhelfen konnte :wink:

Mich erstaunt es auch immer wieder, was manche Menschen so für Risiken bei der Pferdehaltung in Kauf nehmen. Ein Pferd ist eben kein Kaninchen, sondern kann einen extrem hohen Schaden anrichten. Ich glaube, das machen sich viele einfach nicht bewusst, was das im Ernstfall für Konsequenzen haben kann.
Patrizia
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Beitrag von Patrizia »

ich kann da aus eigener Erfahrung berichten:
Eine meiner Stuten ist eine Ausbrecherkönigin. Als sie noch in einem Pensionsstall stand, ist sie einmal unter dem Zaun durchgekrochen. Anlaß gab es keinen, die eigene Weide groß und gut bewachsen, die anderen meiner Pferde als Gesellschafter. War also nur Neugier. (Sie ist aber auch beim Züchter schon früher immer ausgebrochen.)
Prompt ist sie auch in ein Auto gelaufen. Glücklicherweise hatte der Fahrer schon von weitem gesehen, daß sich da anscheinend ein Pony "durchgrub" unter dem Zaun und war schon auf der Bremse. Er konnte den Zusammenprall nicht vermeiden, aber die Geschwindigkeit war glücklicherweise schon weit reduziert. Der Stute hat außer Prellungen, Schock und einer aufgebissenen Lippe nichts gefehlt (da war mehr als ein Schutzengel unterwegs), die Motorhaube des Autos war allerdings Schrott.
Damals (als Einsteller) hatte ich noch eine ganz normale Pferdehalterhaftpflicht, die den Schaden am Auto auch sofort beglichen hat, d.h. 80% davon, da der Fahrer sich gesetzlich die "Betriebsgefahr" des Autos anrechnen lassen musste.
Ich habe meiner Versicherung gesagt, sie könne sich ggfs. wg. Regreß an den Stallbesitzer bzw. dessen Hüterhaftpflicht wenden. Das haben sie allerdings nicht getan, da die Koppel "nach ortsüblichen Maßnahmen" gesichert war (zweireihig: oben Querriegel Holz, weiter unten Blankdraht) und mehr könne man vom SB nicht verlangen. Wäre der Zaun marode gewesen, hätten sie ihn in die Pflicht genommen.

Inzwischen halte ich meine Pferde selber und deren Taten sind von der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Die schreibt an Zäunen auch nicht mehr vor als der SB damals hatte. Allerdings genügt so ein Zaun nicht meinen Ansprüchen. Unsere Koppeln sind vierreihig eingezäunt, unten Breitband, darüber Equiwire, dann wieder Breitband und oben (damit's zum Sprung nicht gut taxiert werden kann) Seil. Das Ganze für die Ponys mit ca. 1,40 Zaunhöhe gut 20 - 30 cm über Widerristhöhe. Kaltblut mit 1,60 Höhe kam später, aber ich denke nicht, daß der diese Höhe springen würde.
Die Hengstkoppeln sind vorwiegend mit Equiwire (das ist der kunststoffummantelte Pferdezaundraht) eingezäunt und die Abstände der Pfosten viel kürzer.
Der Gruppenpaddock ist mit Granitsäulen (1,50 hoch) und drei Reihen Rundhölzer quer (die durch die Granitsäulen laufen) sowie 2 x Breitband eingezäunt. Tor ist abgeschlossen.
Nein, ich habe keine Elefanten, nur Ponys, Ziegen, Kühe und 1 Kaltblut...

Ich denke, da kann sich keine Versicherung beklagen. Daß es beim Paddock zu einem Ausbruch kommen könnte, halte ich für so gut wie ausgeschlossen. Auf den Koppeln wäre es möglich, aber man kann ja keine 2m hohe Steinmauer ziehen.

Übrigens: Halfter würde ich aus Überzeugung auf einer Koppel nie dranlassen, damit sich keiner erhängt und damit man üblen Zeitgenossen nicht noch einen Haltegriff am Pferd bietet.
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