Wer haftet?

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Schnute
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Wer haftet?

Beitrag von Schnute »

Folgende Situation:
Unser Stallbesitzer hat den Einstellern Anfang des Sommers mitgeteilt, dass er mehr Zeit benötige um Reparaturen etc zu bewerkstelligen (Tatsächlich ist der aber dann nie auf dem Hof zu sehen...).
Aus diesem Grund konnten sich die Einsteller aussuchen, ob sie einen zusätzlichen Reinholdienst in der Woche selbst übernehmen oder monatl. 10€ bezahlen. Die Einsteller holen grundsätzlich abwechselnd bereits am Wochenende die Pferde rein. Für die 10 € sollte dann eine Hilfe/Angestellte beauftragt werden, die dann in der Woche diesen Dienst für die zahlenden Einsteller übernimmt.

Jetzt wurde bekannt, dass gestern ein Pferd von der Hilfe auf der Wiese vergessen wurde und die Litze war noch offen. Das Pferd entschied sich zu gehen und lief über eine viel befahrene Straße.

Mein Pferd hat über 700 Kilo Lebendgewicht und wenn ich mir vorstelle, dass mein Pferd in so ein Auto mit Familie reingerät, graust es mich.
Ich frage mich natürlich wie das mit der Haftung aussieht? Wer haftet, wenn eine Hilfe zu dusselig ist und mein Pferd dadurch einen Unfall verursacht? Eigentlich habe ich ja eine Dienstleistung eingekauft. Bisher habe ich ihm das Geld dafür immer direkt in die Hand gedrückt, aber wenn ich versuche ihm das zu beweisen wirds schwierig. Somit werde ich das direkt überweisen um das nachvollziehen zu können.
Jetzt hab ich mit meiner Versicherung telefoniert und ich soll mir das schriftlich geben lassen, dass mein Pferd bzw der Erfüllungsgehilfe über seine Betriebshaftpflicht versichert ist. Was ist, wenn der mir aber nix schriftlich gibt?

Hat hier jemand Erfahrungswerte?
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Vignir

Beitrag von Vignir »

Ich bin keine Juristin und darf deshalb keine juristischen Ratschläge geben, kann aber schreiben, wie es bei mir ist: Als SB ist man Tierhüter und dementsprechend verantwortlich, also haftbar zu machen. Mein Handlungsbevollmächtigter, also jemand, der die Hofarbeiten übernimmt, ist vielleicht derjenige, der einen Unfall durch Schusseligkeit verursacht, in Haftung kann aber nur ich genommen werden. Meine Betriebshaftpflicht (oder auch eine Tierhüterhaftpflichtversicherung) deckt deshalb die Schäden ab, die meine Angestellten verursachen.

Aber hier sind sicherlich auch Juristen unterwegs, die das genauer schreiben können. :wink:
littlesheep
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Beitrag von littlesheep »

Also ich hätte jetzt auch spontan gesagt, daß ein gegen Bezahlung eingestelltes Pferd wenn etwas passiert während Du nicht dabei bist, was also quasi in den Zuständigkeitsbereich und Zeitraum des Stallbetreibers fällt, immer über die Betriebshaftpflicht abgesichert ist. Die müßte eigentlich Pflicht sein, zumindest wenn es ein richtiger gewerblicher Pferdehaltungsbetrieb ist (gibt ja genug Bauern, die sich mit Pferdehaltung was nebenbei verdienen, da würde ich nicht drauf wetten, daß da sowas existiert).

Bei uns wäre das zumindest auch so, ich hatte mal irgendwann gefragt weil bei uns auch immer mal Einsteller mit irgendwelche Pferde von den Paddocks holen, was eigentlich ist wenn da mal ein Pferd (andere Einsteller oder Berittpferde, auch stalleigene) jemanden über den Haufen rennt oder so. Schriftlich haben wir auch nichts, gibt auch keinen Einstellervertrag oder sowas (hab ich aber auch sonst früher nie gekannt), aber wie gesagt der Betreiber ist eigentlich verpflichtet, sowas zu haben und das deckt dann sowas ab, da er ja der Halter (nicht Eigentümer) der Pferde ist, die auf seinem Hof untergebracht sind. Deshalb muß ja z.B. auch der Stallbesitzer die untergestellten Tiere bei der TSK melden und nicht der Eigentümer. Genauso wie er auch für den Zustand und die Sicherheit von Umzäunungen zuständig ist, wenn Weide oder Paddock als Auslauf angeboten wird etc.
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Schnute
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Beitrag von Schnute »

Danke für die schnelle Rückmeldung.

Eine Frage treibt mich da noch um. Was ist mit meinem Pferd, wenn der sich durch solche Sachen etwas tut? Wer haftet konkret für Schäden an meinem Pferd?

Ich habe per Vertrag die Erlaubnis erteilt, dass mein Pferd täglich Weidegang / im Winter Paddock erhalten darf. Hier heisst es insbesondere:

"Mit Zustimmung des Einstellers erhält das Tier Weidegang in einer von XXX zusammengestellten Gruppe. Mit Erteilung der Zustimmung erklärt der Einsteller, dass der Weidegang auf eigene Gefahr erfolgt, d.h. Grotkamp übernimmt keine Haftung für Verletzungen des Tieres beim Weidegang, es sei denn die Verletzung geht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von Grotkamp oder eines von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen zurück. Im Falle der Zustimmung übernimmt es Grotkamp montags bis freitags das Tier morgens auf die Weide und nachmittags in den Stall zu führen. An den Wochenenden übernimmt Grotkamp das Herausstellen auf die Weide, das Zurückführen in den Stall haben die Einsteller selbst zu organisieren.

Die Zustimmung des Einstellers wird hiermit
erteilt."


:kopfkratz:
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Finchen
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Beitrag von Finchen »

Meine Recherche zu dem Thema über Versicherungen hat die Info ergeben, die auch Vignir und littlesheep gegeben haben. Wobei die Haftung beim Hofbetreiber liegt, ob er versichert ist, ist dann das Risiko, das er trägt. Bzw natürlich im schlimmsten Fall der Geschädigte, wenn der haftende nicht zahlungsfähig ist, klar.

Wenn dem Pferd etwas passiert, ist es meines Wissens nach immer davon abhängig, wie es auch in deinem Vertragsauszug steht, ob grobe Fahrlässigkeit dazu geführt hat, oder ob einfach bei "handelsüblich tauglicher Vorgehensweise" das Pferd sich losreißt beispielsweise oder erschreckt und dabei wo reinspringt oder was weiß ich. Im Umgang wird die übliche Sorgfalt erkennbar sein müssen, damit nicht derjenige dann haftet, der in dem Fall der Tierhüter ist (Stallbetreiber) und selber die Verantwortung trägt oder diese auf eine von ihm beauftragte Person überträgt, die von ihm geprüft soweit fähig sein muss, ordnungsgemäß seine Aufgabe zu übernehmen.
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Schnute
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Beitrag von Schnute »

Im besagten Fall war es ja so, dass die das Pferd draussen vergessen hat und die Litze war offen. Das Pferd konnte ungebremst auf die Straße laufen. Wenn dem Pferd selbst jetzt etwas passiert wäre, wäre für mich die Frage wer die Kosten für TA oder andere Kosten dafür übernimmt. Ich frage mich ja schon, wie man einen 1,60 Quater übersehen kann, weil die Wiese einfach geradeaus hochgeht, ohne Nieschen und frei einsehbar.

Letzte Woche erst hat diese Person erst ein Pferd reingeholt und durch die Gasse geführt. Dabei kam die Stute des SB mit weiß in den Augen und aufgerissenem Maul rausgestürzt. Das mitgeführte Pferd geriet augenblicklich in Panik und verletzte sich dabei. Ein Tierarzt wurde GsD nicht benötigt. Aber das Pferd war tagelang nicht reitbar.
Eine echte Grauzone...
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Colloid
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Beitrag von Colloid »

1. Wenn dein Pferd einen Schaden verursacht, bezahlt das DEINE Pferdehaftpflicht (die du hoffentlich hast). Die wird sich das Geld in so einem Fall von deinem Stallbesitzer resp. von dessen Versicherung wiederholen. Wobei es durchaus sein kann, daß das vor Gericht landet, da grob fahrlässiges Verhalten erstmal nachgewiesen werden muss.
2. Wenn deinem Tier etwas passiert, sollte die Versicherung des Stallbetreibers bezahlen, allerdings auch hier: nur bei grober Fahrlässigkeit, d.h. sowas landet auch schnell vor Gericht...
In deinem Fall würde ich das Verhalten des "Erfüllungsgehilfen" für grob fahrlässig halten, aber ich bin kein Anwalt ;)
Das nützt dir aber alles nichts, wenn dein Pferd in einem Auto landet. :(
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Finchen
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Beitrag von Finchen »

Schnute hat geschrieben:Im besagten Fall war es ja so, dass die das Pferd draussen vergessen hat und die Litze war offen. Das Pferd konnte ungebremst auf die Straße laufen. Wenn dem Pferd selbst jetzt etwas passiert wäre, wäre für mich die Frage wer die Kosten für TA oder andere Kosten dafür übernimmt. Ich frage mich ja schon, wie man einen 1,60 Quater übersehen kann, weil die Wiese einfach geradeaus hochgeht, ohne Nieschen und frei einsehbar.

Letzte Woche erst hat diese Person erst ein Pferd reingeholt und durch die Gasse geführt. Dabei kam die Stute des SB mit weiß in den Augen und aufgerissenem Maul rausgestürzt. Das mitgeführte Pferd geriet augenblicklich in Panik und verletzte sich dabei. Ein Tierarzt wurde GsD nicht benötigt. Aber das Pferd war tagelang nicht reitbar.
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Zum ersten Teil:
ich hatte ja arguemtiert "grob fahrlässig" - ein Pferd nicht von der Wiese holen, aber Zaun offen lassen, dürfte klar sowas sein.

Zweiter Teil:
deine Schilderung lässt nicht erkennen, woher wie und warum das Pferd des SB offenbar so aufgebracht kam, ergibt für mich alles keinen Sinn so.
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Schnute
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Beitrag von Schnute »

Wir haben eine Stallgasse, die von beiden Seiten einen Eingang hat. Normalerweise werden die Pferde, die Links stehen von Links in die Gasse geführt und nicht einmal komplett von rechts nach Links durchgezogen. Wir haben da einige stehen, die aus ihren Boxen schießen, sobald dort Pferde vorbeigeführt werden und in die Flanken beißen. Gitter sind an den Boxen zur Stallgasse leider nicht vorhanden. Eine weitere Person war zum Aufpassen leider auch nicht dabei. Aus diesem Grund kam es zu diesem Unfall.
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Beitrag von Finchen »

Das Pferd "schoß" also aus der Box und hat das andere gebissen!? Diese Info fehlte oben in dem Post.
Man solle aber meiner Meinung nach unbeschadet durch eine Stallgasse gehen können, OHNE dass die Pferde aus den Boxen attackieren können - sprich Stallgasse breit genug oder eben doch Gitter, die sowas verhindern.
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