Verrückt: Pferdehalter haften auch bei unerlaubtem Ritt

Allgemeines rund ums Pferd

Moderatoren: Julia, dshengis

le_bai
User
Beiträge: 649
Registriert: Do, 16. Dez 2010 09:21
Wohnort: euregio

Beitrag von le_bai »

ich stimme euch zu, gäbe es in der dt. Gesetzgebung nicht ein großes manko.

das Pferd ist nur ein Gegenstand.
und von einer Gefährdung durch einen Gegenstand auszugehen, ist schon sehr wunderlich.

Jeder Schaden, angerichtet durch den unsachgemäßen gebrauch einer Kettensäge müsste also auf den kettensägenbesitzer zurückgeführt werden?

Es ist aus versicherungssicht nachvollziehbar, dass ich als Halter für schäden an anderen haftbar bin.

Sobald ich aber alles erdenkliche als Halter tue und normgerecht erfülle (dazu gehört für mich, dass das Pferd seine Einzäunung nicht verlässt) - ist die Interpretation absurd ...
Benutzeravatar
Blumee82
User
Beiträge: 2182
Registriert: Sa, 16. Feb 2008 22:23
Wohnort: Hessen

Beitrag von Blumee82 »

Finchen hat geschrieben: Ich glaube sobald ich wieder in eigener Verantwortung die Pferde halte, wird es einen zuverlässig seinen Job machenden Herdenschutzhund geben. 8) Und ausreichend Strom an allen Zaunteilen vielleicht.. :shock:
Und auch hier vorsicht: Die Zaunteile, die mit Strom belegt sind, müssen nochmal gesichert sein, sodass sie niemand berühren und Schaden nehmen kann.... ein Schild: vorsicht Strom reicht da nicht aus. Eigentlich müsste der Stromzaun nochmal durch eine feste Einzäunung gesichert sein.

Die Rechtssprechung ist schon manchmal abenteuerlich *finde ich* jedoch kann ich nachvollziehen, dass der Halter hier auch haftbar gemacht wird.... aber dass die Verursacherin auch die Geschädigte ist, macht es etwas absurd.
morimur
User
Beiträge: 70
Registriert: Mo, 19. Mär 2007 15:19
Wohnort: Rhein-Neckar

Beitrag von morimur »

Na prima,
ich habe meine Rentnerin, die wegen einer starken Arthrose nicht mehr reitbar ist und auf der Koppel steht als Nichtreitpferd haftpflichtversichert :shock: . Wenn jetzt trotzdem einer reitet (und runterfliegt, denn sie ist trotzdem noch eine Rakete..)... prost Mahlzeit
Benutzeravatar
amara
User
Beiträge: 2537
Registriert: Mo, 02. Apr 2007 23:44
Wohnort: Ravensburg

Beitrag von amara »

LEUTE ---- bitte LEST euch doch das Urteil durch...
8)

In der Urteilsverfassung ist enthalten, dass die Besitzerin jemandem anderen das Pferd überlassen hat - und zwar an einen WEITER entfernten Ort. Von dieser Person ist nun geklagt worden. Im Endeffekt geht es doch mehr drum, war reiten inkludiert oder nicht und wenn ja, wer haftet nun. Obendrein riecht das alles sehr auch nach persönlichen Differenzen. Das Gericht hat übrigens nur die Revision angenommen, mehr noch nicht.

Es ist also bei weitem nicht so, dass ein wildfremdes Pferd von einer wildfremden Person geritten worden ist.
Benutzeravatar
Cromi
User
Beiträge: 3
Registriert: Mo, 31. Mär 2014 07:05
Wohnort: Waldaschaff

Beitrag von Cromi »

Manchmal denke ich, man darf sich der Gefahren die von unseren Tieren ausgehen garnicht so bewußt werden, sonst darf man garkeine halten - mal zu ihren Hunden rüberschielt....

Grüße
Antworten