Verrückt: Pferdehalter haften auch bei unerlaubtem Ritt
Re: Verrückt: Pferdehalter haften auch bei unerlaubtem Ritt
Irgendwie muss das Pferd ja zur Verfügung gewesen sein, wenn ich den Subtext richtig einschätze….. Das ist dann in der Tat ein schmaler Grad.Juniperus hat geschrieben:Wie kann man so eine Entscheidung fällen??
http://www.versicherungsbote.de/id/4792 ... bter-Ritt/
Ich denke es steht in einem ähnlichen Kontext wie: Hund haut aus Garten ab und verursacht Unfall. Besitzer wusste von nichts.
Halte ich ein Tier habe ich nicht immer direkten Einfluss bin aber trotzdem Haftbar. Ich glaube diese Tatsache ist wenigen Tierhaltern in vollem Umfang bewusst. Dazu gehört auch meine Entscheidung meine Pferde auf der Weide zu halten. Ich muss damit leben das Bekloppte sie halftern und reiten. Ich wäre dafür dennoch haftbar, würde aber versuchen die Reiter wiederum zu verklagen. Sind aber 2 Paar Schuhe.
Re: Verrückt: Pferdehalter haften auch bei unerlaubtem Ritt
Beinahe noch spannender als das Urteil finde ich – wieder mal – das völlig verquere Rechtsbewusstsein der Tante, die da (offenbar ohne Erlaubnis) auf das Pferd gestiegen ist. Wie kann man so was bringen und danach auch noch eine Klage anstrengen? Irgendwie sind Begriffe wie Anstand auch vollkommen aus der Mode, oder?
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Aber hat es nicht letzten schon mal so ein Urteil gegeben. In dem ging es um irgendwelche Kinder oder Jugendliche, die sich auf der Koppel auf fremde Pferde gesetzt haben und dann runtergefallen sind. Natürlich alles im unwissen der Besitzer. Der Pferdehalter hat auch Mitschuld bekommen oder so ....
Bringt nix.le_bai hat geschrieben:Schild anbringen an der Weide: Kontakt mit Pferden auf eigene Gefahr. Vorsicht, bösartig !
Auch durch "Betreten auf eigene Gefahr" oder "Eltern haften für ihre Kinder" kann man die von einem Pferd oder einem Hund ausgehende Gefährdungshaftung nicht ausschließen.
Die Richter des BGH haben hier offenbar bewusst diese Gefährundghaftung aus der Tiergefahr über die unerlaubte Nutzung des Pferdes gestellt. Warum auch immer.
Weiß jemand wie das aussieht -
reicht es wenn man über eine private Haftpflicht und eine Pferdehaftpflicht verfügt?
Muss es zwingend die Pferdehalter-Haftpflicht sein oder eine "Fremdreiterversicherung"?
Soweit ich weiß ist doch bei der Uelzener das "Fremdreiterrisiko" in der Pferdehaftpflicht enthalten, oder?
reicht es wenn man über eine private Haftpflicht und eine Pferdehaftpflicht verfügt?
Muss es zwingend die Pferdehalter-Haftpflicht sein oder eine "Fremdreiterversicherung"?
Soweit ich weiß ist doch bei der Uelzener das "Fremdreiterrisiko" in der Pferdehaftpflicht enthalten, oder?
Pferdehaftpflicht = Pferdehalterhaftpflicht (oder Tierhalterhaftpflicht)
Fremdreiterrisiko kann in die Pferdehalterhaftpflichtversicherung eingeschlossen sein bzw. sollte Bestandteil dieser sein. Achtung: eine Reitbeteiligung wird häufig nicht als (gelegentlicher) Fremdreiter angesehen, da eine RB eine gewisse Regelmäßigkeit voraussetzt und oftmals gegen Entgelt vereinbart ist.
Die Uelzener deckt eigentlich alles das ab, was man braucht (Weiderisiko, Fremdreiter und RB, Turnierteilnahmen, Fahren, Reiten ohne Sattel usw.).
Als Stallbetreiber oder Vermieter von Boxen sollte man zusätzlich eine Tierhüterhaftpflichtversicherung haben.
Fremdreiterrisiko kann in die Pferdehalterhaftpflichtversicherung eingeschlossen sein bzw. sollte Bestandteil dieser sein. Achtung: eine Reitbeteiligung wird häufig nicht als (gelegentlicher) Fremdreiter angesehen, da eine RB eine gewisse Regelmäßigkeit voraussetzt und oftmals gegen Entgelt vereinbart ist.
Die Uelzener deckt eigentlich alles das ab, was man braucht (Weiderisiko, Fremdreiter und RB, Turnierteilnahmen, Fahren, Reiten ohne Sattel usw.).
Als Stallbetreiber oder Vermieter von Boxen sollte man zusätzlich eine Tierhüterhaftpflichtversicherung haben.
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Ich glaube sobald ich wieder in eigener Verantwortung die Pferde halte, wird es einen zuverlässig seinen Job machenden Herdenschutzhund geben. Und ausreichend Strom an allen Zaunteilen vielleicht..Yvonne hat geschrieben:Bringt nix.le_bai hat geschrieben:Schild anbringen an der Weide: Kontakt mit Pferden auf eigene Gefahr. Vorsicht, bösartig !
Auch durch "Betreten auf eigene Gefahr" oder "Eltern haften für ihre Kinder" kann man die von einem Pferd oder einem Hund ausgehende Gefährdungshaftung nicht ausschließen.
Die Richter des BGH haben hier offenbar bewusst diese Gefährundghaftung aus der Tiergefahr über die unerlaubte Nutzung des Pferdes gestellt. Warum auch immer.
"Das Herz mit dem Verstand begreifen zu wollen, ist so ähnlich, wie mit den Ohren sehen zu wollen." Safi Nidiaye
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Vermutlich richtig - da selbst ein "Vorsicht, bissiger Hund, betreten verboten"-Schild nicht davor schützt sich verantworten zu müssen, wenn jemand trotzdem durch das ABGESCHLOSSENE Tor (also drüber) aufs Grundstück gelangt.
"Das Herz mit dem Verstand begreifen zu wollen, ist so ähnlich, wie mit den Ohren sehen zu wollen." Safi Nidiaye
Auf den ersten Blick erscheint es absurd, dieses Urteil, aber ich kenne jemanden, der ohne jegliche Mitschuld bei einen Autounfall schwer in Mitleidenschaft gezogen wurde. Und der Täter hatte den Wagen nur gestohlen und war nicht haftbar zu machen, so dass die Versicherung des eigentlichen Fahrzeughalters zahlen musste.
Mit anderen Worten: Du haftest auch dann, wenn Dir die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache (oder )das Tier entzogen wurde, einfach nur, weil Du der Halter (=Eigentümer) und damit der Versicherte bist. Besonders schräg wird das Urteil nun aber dadurch, dass die Geschädigte ja die unfallträchtige Situation selbst herbeigeführt hat. Auf das Autobeispiel bezogen hieße das, der Autodieb kann selbst noch auf Schmerzensgeld klagen. Schon seltsam, diese Logik, aber irgendwie nachvollziehbar: Der Eigentümer bzw. seine Versicherung haftet, egal unter welchen Umständen der Schaden zustande kommt.
In der Konsequenz hieße das natürlich, dass wir ständig unsere Pferde (und Autos) rund um die Uhr überwachen müssten. Oder haftet in unserer Abwesenheit der Stallbesitzer, falls wir Einsteller sind?
LG A.
Mit anderen Worten: Du haftest auch dann, wenn Dir die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache (oder )das Tier entzogen wurde, einfach nur, weil Du der Halter (=Eigentümer) und damit der Versicherte bist. Besonders schräg wird das Urteil nun aber dadurch, dass die Geschädigte ja die unfallträchtige Situation selbst herbeigeführt hat. Auf das Autobeispiel bezogen hieße das, der Autodieb kann selbst noch auf Schmerzensgeld klagen. Schon seltsam, diese Logik, aber irgendwie nachvollziehbar: Der Eigentümer bzw. seine Versicherung haftet, egal unter welchen Umständen der Schaden zustande kommt.
In der Konsequenz hieße das natürlich, dass wir ständig unsere Pferde (und Autos) rund um die Uhr überwachen müssten. Oder haftet in unserer Abwesenheit der Stallbesitzer, falls wir Einsteller sind?
LG A.
„Hast Du nie auf einem Schimmel gesessen, hast Du nie ein gutes Pferd geritten.“ - Altpolnisches Sprichwort
Dem ist echt schwer zu folgen. So als Laie.
Vor allem wenn man bedenkt, dass potentiell von fast Allem eine Gefahr ausgehen kann.
Demnächst wird man verklagt und veruteilt und trägt Schuld weil einem ein Depp die Turnschuhe klaut und damit auf die Fresse fällt.
So richtig erschreckend, da es keine Möglichkeit des Aufpassens zu geben scheint.
Vor allem wenn man bedenkt, dass potentiell von fast Allem eine Gefahr ausgehen kann.
Demnächst wird man verklagt und veruteilt und trägt Schuld weil einem ein Depp die Turnschuhe klaut und damit auf die Fresse fällt.
So richtig erschreckend, da es keine Möglichkeit des Aufpassens zu geben scheint.