...und genau wegen dieser Vorteile wird die neue "Abgabe" ja auch nicht "Reitwegeabgabe" sondern "Pferdesteuer" genannt. Es werden sich leider gar keine Vorteile für die Pferde/Pferdehalter ergeben. Genau wie bei der Hundesteuer kann die Gemeinde darüber nach freiem Ermessen dieses oder jenes Loch stopfen, wenn nach Abzug der Verwaltungskosten überhaupt was übrigbleibt.Gast hat geschrieben:Mit der Einführung der Reitwegeabgabe in NRW ergaben sich tatsächlich einige Vorteile.
So waren die Kommunen verpflichtet, öffentlich zugängliche Reitwege zu schaffen. Gleichzeitig wurden nahezu alle privaten Wege freigegeben. Schäden an diesen privaten Wegen werden seitdem ebenfalls aus den Einnahmen aus der Reitwegeabgabe beglichen.
Pferdesteuer
- Cappuccino
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Eben...Junito hat geschrieben:Sind aber unpraktisch, weil man sie ja nicht dazu mißbrauchen kann, um andere Löcher zu stopfen. Dumm das.
Es gibt aber noch Kommunalpolitiker die erst denken und dann handeln:
http://www.buergermeister-preetz.de/doc ... er_000.pdf
Seeeehr interessant.... und auch amüsant mitunter die Kommentare drunter
http://www.hna.de/nachrichten/werra-mei ... 80427.html
http://www.hna.de/nachrichten/werra-mei ... 80427.html
Gratulation! Weißt Du, wer dafür und wer dagegen war (also welche Parteien oder Wählervereinigungen) und welche Gruppen dahinter stehen?lalala hat geschrieben:Bei uns wurde die Pferdesteuer gestern abgelehnt.
Für unsere Gegend könnte ich mir vorstellen, dass die Jäger z.B. sehr dafür wären...
LG A.
„Hast Du nie auf einem Schimmel gesessen, hast Du nie ein gutes Pferd geritten.“ - Altpolnisches Sprichwort
Nein, ich konnte an der Sitzung leider nicht teilnehmen.dshengis hat geschrieben:Gratulation! Weißt Du, wer dafür und wer dagegen war (also welche Parteien oder Wählervereinigungen) und welche Gruppen dahinter stehen?lalala hat geschrieben:Bei uns wurde die Pferdesteuer gestern abgelehnt.
Für unsere Gegend könnte ich mir vorstellen, dass die Jäger z.B. sehr dafür wären...
LG A.
Info einer Teilnehmerin " Es wurde einstimmig von allen Ausschussmitgliedern abgelehnt. Da wurde auch nichts mehr hinterfragt!!!" Die Gespräche innerhalb der Fraktionen fanden vorher statt.
Nach Art. 105 Abs. 2 a GG haben die Länder die Befugnisse zur Gesetzgebung über die örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern. Diese Gesetzgebungsbefugnis wurde § 3 Abs. 1 S. 1 Kommunalabgabengesetz auf die Gemeinde übertragen. Bei der Pferdesteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105Abs. 2 a GG.
Das mag schon sein.
Aber ein Gesetzentwurf, der bereits auf Landesebene verfassungswidrig ist, kann nicht einfach in die Autorität der nachgeordneten Ebene weitergeleitet werden.
Denn auch hierfür müsste erst einmal die Verfassung geändert werden.
Was auf Bundesebene (Beispiel!) gegen die Verfassung verstößt, tut das auch auf der Landesebene. Und erst recht auf der kommunalen Ebene.
Aber ein Gesetzentwurf, der bereits auf Landesebene verfassungswidrig ist, kann nicht einfach in die Autorität der nachgeordneten Ebene weitergeleitet werden.
Denn auch hierfür müsste erst einmal die Verfassung geändert werden.
Was auf Bundesebene (Beispiel!) gegen die Verfassung verstößt, tut das auch auf der Landesebene. Und erst recht auf der kommunalen Ebene.